Wir haben Euer Interesse geweckt? Dann kommt doch einfach mal an einem unserer Dienstabende vorbei oder nehmt Kontakt zu uns auf. Jeder ist herzlich willkommen uns zu unterstützen.
Noch Fragen? Schaut Euch einfach das folgende FAQ an:
Warum sollte ich der Feuerwehr beitreten?
Es gibt viele Gründe. Der wichtigste Grund ist sicherlich die der Gedanke, anderen Menschen helfen zu wollen – nach dem Motto RETTEN-LÖSCHEN-BERGEN-SCHÜTZEN. Ein weiterer Grund ist die Kameradschaft. Nur durch Vertrauen und Freundschaft untereinander kann die Feuerwehr schlagkräftig agieren, und dafür sorgen die regelmäßigen Dienstabende und gemeinsamen Aktivitäten.
Wie alt muss ich sein, um der Einsatzabteilung beitreten zu können?
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann man in die Einsatzabteilung eintreten, mit 63 Jahren geht man dann in die Altersabteilung über.
Wer kann beitreten?
Jeder der sich körperlich und geistig in der Lage fühlt die auf uns zukommenden Aufgaben bewältigen zu können. Höhenangst oder andere Handicaps sind kein Hinderungsgrund – jeder macht nur das, was er sich zutraut.
Welche Lehrgänge muss ich besuchen?
Jedes Mitglied der freiwilligen Feuerwehr muss zunächst an dem Lehrgang “Truppmannausbildung Teil 1” teilnehmen. Hier werden die Grundlagen des Feuerwehrdienstes gelehrt. Die Schulung umfasst etwa 55 Stunden und verteilt sich auf 6 Wochen mit abendlichen Terminen in der Woche und Terminen am Wochenende. Genauso wie bei jedem anderen Lehrgang kommen dabei keine Kosten auf den Teilnehmer zu.
Im Rahmen des Lehrgangs “Truppmannausbildung Teil 2” wird das bis dahin Erlernte dann in der heimischen Wehr gefestigt. Weitere gängige Lehrgänge sind zum Beispiel der Sprechfunker-, der Atemschutzgeräteträger-, oder der Maschinisten-Lehrgang.
Wer zahlt denn meinen Verdienstausfall, wenn ich zum Einsatz muss?
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Nehmen sie während der Arbeitszeit an Einsätzen oder an Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen der Feuerwehr teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme von der Arbeits- bzw. Dienstleistung freigestellt. Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit besteht der Freistellungsanspruch allerdings nur, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. (§11 Abs.1 NBrandSchG)
Bin ich versichert?
Feuerwehrmitglieder sind im Einsatzfall und bei den Schulungen und Gruppendiensten über die Feuerwehrunfallkasse versichert. Wenn jemand mal an einem Übungsdienst reinschnuppern möchte, ist er ebenfalls für diese Zeit versichert.